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25. Oktober 2006
AIDS in der Arbeitswelt
Abstellgleis HIV
Die Niedersächsische AIDS-Hilfe (NAH) informierte das Fachpublikum des Norddeutschen HIV-Symposiums am 14.10.2006 über die aktuelle Situation AIDS-Betroffener in der Arbeitswelt. Veranstalter ist die Niedersächsische Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e.V. (NieAGNÄ). Die beiden Artikel fassen den Beitrag (Powerpoint-Präsentation als Donwnload, s.u.) der NAH zusammen.
Wir danken dem Drei Quellen-Verlag für die freundliche Genehmigung zum Abdruck.
Abstellgleis HIV
(rb) Knapp 25 Jahre nach Bekannt werden der ersten HIV-Infektionen in Deutschland können die Betroffenen noch immer nicht „offen positiv“ mit der unheilbaren Immunschwäche umgehen, ohne Ausgrenzung und Benachteiligung zu riskieren. Gleichzeitig werden sie zunehmend von der Berufswelt ausgeschlossen, obwohl die Mehrheit arbeiten will bzw. muss, aber auch kann: Seit den 90-er Jahren stehen hochwirksame Medikamente zur Verfügung, die nicht nur den frühen Aidstod verhindern, sondern den Betroffenen ein annähernd normales Leben, also auch eine Erwerbstätigkeit, ermöglichen. Gleichwohl hat sich seit der Kopplung von Sozial- und Arbeitslosenhilfen die Situation für HIV-Infizierte und Aidskranke, aber auch für andere chronisch Erkrankte in vielerlei Hinsicht weiter verschärft. Das hat nicht nur drastische Konsequenzen für die Betroffenen, sondern auch für die Solidargemeinschaft. Nach aktuellen Schätzungen gelten 40 Prozent der deutschen Bevölkerung als chronisch krank. Darauf hat der Landesverband der niedersächsischen Aidshilfen während des diesjährigen Norddeutschen HIV-Symposiums kürzlich in Hannover eindringlich hingewiesen und mehr Flexibilität beim Wiedereinstieg bzw. der Sicherung von Arbeitsplätzen gefordert.
Seit geraumer Zeit verwenden die Aidshilfen den Großteil ihrer Arbeit auf die Existenzsicherung ihrer Klientel. Die HIV-Infektion ereilt die meisten Menschen in den besten Karrierejahren im Alter zwischen Ende 20 und Anfang 40. In der Regel sind es gut ausgebildete Männer, die bei optimaler medikamentöser Einstellung noch ein langes, für die Allgemeinheit profitables Erwerbsleben vor sich haben können, wenn sie ihre Infektion verschweigen. Dazu haben mit Ausnahme von Beamten alle Arbeitnehmer in Deutschland das Recht. Zwar kostet das Leugnen der Infektion im privaten und beruflichen Umfeld enorme Kraft; es schützt aber auch vor Mobbing, Kündigung und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Das führt dazu, dass die Aidshilfen entgegen ihrer Grundüber-zeugung, offen mit der Krankheit zu leben, mittlerweile vorsichtig davon abraten.
Kaum Chancen auf den Wiedereinsteig in den Beruf haben Infizierte, die bereits von Transferleistungen leben; darunter viele allein erziehende Frauen. Nach Erfahrung der Aidshilfen hat der einstige Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) bis heute das Klima in den Arbeitsagenturen und der Wirtschaft nachhaltig geprägt, als er im Jahr 2005 gegen die Krankenkassen wetterte und dabei Koma-, Sucht- und Aidskranke in einem Atemzug nannte, die ihm als arbeitsfähig „untergeschoben“ würden. Faktisch ist in Deutschland aber jeder erwerbsfähig, der zusammenhängend drei Stunden am Tag arbeiten kann. Das trifft auf die meisten HIV-Infizierten ebenso zu wie auf viele andere chronisch Kranke. Nach einer Studie der Berliner Aidshilfen wollen zwei Drittel der HIV-Infizierten an der Arbeitswelt teilhaben; gleichwohl lebt zurzeit jeder zweite von Sozialhilfe.
Der auf Aidsproblematiken spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Jakob Hösl befürchtete bereits vor zwei Jahren, dass infizierte Arbeitslosengeld- II-Empfänger von den Arbeitsagenturen nicht mehr vermittelt und qualifiziert würden, sobald sie krankheitsbedingte Zuschüsse beantragten. Das können die Aidshilfen jetzt bestätigen: Wer diese Mehrbedarfe nicht ausreichend – sprich mit der Diagnose – begründet, bekommt sie in der Regel nicht bewilligt. Auf diese Weise erfahren aber die Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen von der Krankheit. Seit Hartz IV entscheiden sie sowohl über die Arbeitsvermittlung als auch über die Gewährung von Leistungen. Da „entlarvte“ Erkrankte als kaum vermittelbar gelten, wenden sich die unter Erfolgsdruck stehenden Agenturmitarbeiter in der Regel aussichtsreicheren Fällen zu und bieten Fortbildungen zumeist gar nicht erst an. Diese Praxis schlägt sich ein-drucksvoll in der aktuellen Bilanz der Bundesarbeitsagentur nieder: Unter dem nüchternen Hinweis, dass der gezielte Einsatz der Förderleistungen die Mittelausschöpfung begrenzt, weist die Behörde für das erste Halbjahr 2006 stolz 520 Millionen Euro oder 32 Prozent Einsparungen bei den Eingliederungshilfen gegenüber der ursprünglichen Planung aus. Im September summierte sich der Gesamtüberschuss der Bundesagentur auf 9,6 Milliarden Euro.
HIV-infizierte Arbeitslose wägen vor diesem Hintergrund zurzeit sorgfältig ab, ob sie auf krankheitsbedingten Mehrbedarf verzichten und sich damit zumindest die Aussicht auf einen Job erhalten oder ob sie sich „outen“, um endgültig aufs Abstellgleis geschoben zu werden. Die Aidshilfen fordern unverzügliche Abhilfe, unter anderem durch sachorientierte Aufklärung der leitenden Agenturmitarbeiter, aber auch der Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Die Berliner Aidshilfe hat bereits eine von der EU geförderte „Arbeitgeberinitiative“ gegründet. In persönlichen Gesprächen werden Personalchefs, Mittelständler und Betriebsräte erfolgreich von der hohen Motivation und Belastbarkeit positiver Wiedereinsteiger überzeugt. Da dies originäre Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind, die aber offenbar nicht wahrgenommen werden, ist zu überlegen, ob die eine oder andere eingesparte Million nicht besser bei den Selbsthilfeorganisationen aufgehoben wäre, die dann eigeninitiativ vor Ort Arbeitsplätze für chronisch Kranke sichern könnten. bri (aus: Rundblick Nr. 186, 20. Oktober 2006)
Arbeitsagentur:
Keine Benachteiligung von HIV-Infizierten
(rb) Hannover. Aidskranke dürfen nicht aus dem Erwerbsleben ausgegrenzt werden. Für die Bundesagentur für Arbeit ist „unstrittig“, dass arbeitslose HIV-Infizierte in vollem Umfang in den Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsprozess integriert werden können und müssen, was auch entsprechend praktiziert werde. Mit diesen Äußerungen reagierte der Geschäftsführer der Regionaldirektion der Bundesarbeitsagentur Niedersachsen-Bremen, Dr. Götz von Einem, auf entsprechende Hinweise des Landesverbandes der Niedersächsischen Aidshilfen (NAH). Die NAH hatte während einer Fachtagung in Hannover eindringlich die Benachteiligungen geschildert, die Infizierte bei der Suche nach Beschäftigung oder Fortbildung erleiden und Aufklärung innerhalb der Arbeitsvermittlung sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Arbeitsfähigkeit chronisch Kranker gefordert. Von Einem kündigte an, nicht nur in den 22 Arbeitsagenturen der beiden Länder, sondern auch als Leistungsträger nach dem SGB II in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen jedem Fall von systematischer Trennung von Infizierten und Nichtinfizierten nachzugehen und den Betroffenen zu ihrem Recht auf Vermittlung, Beratung und Qualifizierung zu verhelfen. Gleichwohl sei in sei-nem Geschäftsbereich kein Fall bekannt, in dem einem HIV-Infizierten dies wegen seiner Erkrankung verweigert wurde, betonte von Einem. Der NAH-Vorstand begrüßt diese Ankündigung, bekräftigt aber gleichzeitig seine Einschätzung, dass Aidsinfizierte, die sich als solche zu erkennen geben, von den Arbeitsagenturen nicht entsprechend ihrer Arbeitsfähigkeit vermittelt werden. Er stützt sich dabei auf Berichte mehrerer regionaler Aidshilfen. „Wir gehen davon aus, dass eine für die Betroffenen gefährliche Mischung aus Unkenntnis und Vorurteilen zu dieser schwierigen Situation geführt hat“, sagte NAH-Vorstandsmitglied Jörn Jan Leidecker auf Anfrage. Er kündigte an, offensiv auf die Arbeitsvermittler in Niedersachsen zugehen zu wollen, um „diese Informationsdefizite endlich abzubauen“. Die NAH und die Deutsche Aidshilfe werden das Thema „Aids und Arbeit“ am diesjährigen Weltaidstag am 1. Dezember in den Mittelpunkt ihrer Aktionen stellen.
(aus: Rundblick Nr. 187, 23. Oktober 2006)
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